Die Vorlage einer Sterbeurkunde „nur für Rentenzwecke“ beim Nachlassgericht im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gem. § 2353 BGB.
Welche Beweiswirkung hat eine solche Urkunde mit dem eingeschränkten Geltungsvermerk?
A. Normen und Sachverhalt
Gem. § 352 FamFG gilt (hier ausschnittweise):
„Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
(1) Wer die Erteilung eines Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt, hat anzugeben